Faktencheck… 

… zur Aussage bzgl. der Anerkennungsquote von Asylsuchenden in Dresden.         

Am 14.05.2024 fand unser Wählerforum zur Stadtbezirksbeiratswahl (09.06.2024) statt. Dort stellten sich die Kandidatin von Die Linke, sowie die Kandidaten von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und AfD den Fragen aus dem Publikum. Ein Diskussionspunkt dabei war die Migrationspolitk im Zusammenhang mit der Entwicklung des Wohnungsmarktes. Herr Thomas Ladzinski (AfD) unterstützte dabei seine Ausführungen für eine zentrale Unterbringung mit der Behauptung, dass der Anteil der Anerkennung von Asylanträgen in Dresden ja ohnehin nur bei etwa 20 – 25 % liegen würde. Diese Zahl wurde bereits während des Wählerforums stark angezweifelt. Mit unserer Recherche stellen wir diesen Sachverhalt nun richtig:

Die Gesamtschutzquote, also der Anteil aller Anerkennungen als Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigter und Personen, für die ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, bezogen auf die Gesamtzahl der gestellten Anträge, beträgt im Jahr 2023 in Sachsen 55,4%. Werden die sonstigen Verfahrenserledigungen (z.B. Dublin-Verfahren, Rücknahme des Asylantrags) herausgerechnet, beträgt die Quote sogar 60,4 %. Grundlage für diese Berechnung bildet die Statistik das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches die aslybezogenen Entscheidungen nach Herkunftsländer der Personen ermittelt, nicht nach Wohnorten in Deutschland. Die Berechnung erfolgt dann anhand der Verteilung der Herkunftsländern auf die Bundesländer. Die Angabe konkreter Zahlen zur Gesamtschutzquote für die Stadt Dresden ist nicht möglich, da diese Zahlen sowohl über das BAMF als auch an anderer Stelle nicht explizit erhoben werden.

Quellen:

Gespräch mit dem Büro des Sächsischen Ausländerbeauftragten am 15.05.2024
Der Sächsische Ausländerbeauftragte (Hrsg.): Daten und Fakten zum Thema Asyl in Sachsen 2024. Zum Abruf unter https://www.landtag.sachsen.de/download/SAB/SAB-Faktenblatt_ASYL13032024_UA.pdf
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Asylgeschäftsstatistik. Zum Abruf unter https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/hkl-antrags-entscheidungs-bestandsstatistikl-kumuliert-2023.html?nn=284746
Sächsisches Staatsministerium des Innern: Antwort zur kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/15354 Zahlen zu Geflüchteten in den Landkreisen und Kreisfreien Städten 2023. Zum Abruf unter https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=32939